Schulordnung

 

Die Unterrichtsbedingungen können Sie hier auch als PDF-Datei herunterladen

 

Unterrichtsbesuch

Der Schüler hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft - den Übungsanweisungen entsprechend - vorzubereiten. Bei minderjährigen Schülern sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers sowie die gewissenhafte - den Übungsanweisungen entsprechende - Vorbereitung. Unmündige minderjährige Schüler müssen von einem Erziehungsberechtigten oder Vertreter zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden.

Der Schüler hat die Hausordnung zu beachten. Schulautonome Tagen gelten für die Musikschule nicht.

 

 

Versäumte Unterrichtseinheiten

Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten den Lehrer oder den Schulleiter rechtzeitig zu verständigen. Bei einem minderjährigen Schüler ist dies Aufgabe des Erziehungsberechtigten. Unterrichtseinheiten, die vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, mindestens 33 Unterrichtseinheiten während eines Schuljahres abzuhalten. Sollten diese Einheiten aufgrund einer längeren Erkrankung der Lehrkraft  nicht eingehalten werden, wird dies bei der fünften Vorschreibung (Mai/ Juni des Jahres) berücksichtigt.

 

Unterrichtsmittel

Der Schüler hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

 

 

Schulgeldzahlungspflicht

Der Schulerhalter hebt von allen Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein. Die Höhe, allfällige Ermäßigungen oder Erhöhungen des Schulgeldes sowie die Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß § 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung. Die Schulgeldzahlungspflicht entfällt bei einer Abmeldung für das laufende Schuljahr nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter. Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann ein Schüler ausgeschlossen werden.

 

 

 

Miete von Instrumenten und Entlehnung von Noten

Bei Miete von Instrumenten muss der Schüler bzw. bei einem minderjährigen Schüler der Erziehungsberechtigte einen schriftlichen Mietvertrag mit der Musikschule abschließen. Die Vermietung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Schuljahres. Der Mietzins für ein Instrument richtet sich nach dessen Anschaffungswert und wird pro Semester eingehoben. (Richtwert: Der Jahresmietzins darf 25% des Anschaffungswertes nicht übersteigen).

Bei Entlehnung von Noten muss der Schüler bzw. bei einem minderjährigen Schüler der Erziehungsberechtigte dem Archivleiter eine schriftliche Übernahmebestätigung unterschreiben.

 

 

 

Teilnahme an Schulveranstaltungen

Der Schüler hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.

 

 

 

Folgende Fächer stehen zur Auswahl

 

Die Zuteilung der angemeldeten Schüler zu den Lehrkräften obliegt der Musikschulleitung.

Kostenpflichtig:

1. Elementare Musikpädagogik ab dem 1. Lebensjahr (Musikalische Früherziehung, Babygarten, Musikgarten)

2. Gesang

3. Holzblasinstrumente: Blockflöte, Flöte (Querflöte), Klarinette, Saxophon

4. Blechblasinstrumente: Trompete / Flügelhorn, Horn, Posaune, Tenorhorn / Bariton, Tuba

5. Schlaginstrumente

6. Tasteninstrumente: Akkordeon, Steirische Harmonika, Klavier, Orgel

7. Saiteninstrumente: Gitarre, Violine, Hackbrett

8. Popularmusik: Jazz / Pop / Rock, Elektronische Tasteninstrumente (Keyboard), E-Gitarre, E-Bass

 

Andere Instrumente werden je nach Bedarf angeboten!

 

Unentgeltlich: 

Ensemble, Musikkunde, Korrepetition, Jugendorchester, Big Band und Band

 

Schulgeld

 

 

1.) Das Jahresschulgeld wird in 5 gleich bleibenden Teilen (Oktober, Dezember, Februar, April und Juni) vorgeschrieben und beträgt:

 

 

2022/2023

2022/2023

Auswärtige Schüler

50 min

Euro 610

Euro 1220

25 min

Euro 380

Euro 760

40 Minuten

Euro 490

Euro 980

2er Gruppe

Euro 380

Euro 760

3er Gruppe

Euro 350

Euro 700

EMP (Musik. Früherz., Babygarten, Musikgarten) 

Euro 250

Euro 500

Erwachsenentarif

ganze Einheit (50 min)

Euro 2030

(203€/Monat)

Euro 2030

Erwachsenentarif

halbe Einheit (25 min)

Euro 1015

(101,5€/Monat)

Euro 1015

10er Block Erwachsene

14-tägig halbe Einheit

Euro 505 Euro 505

 

 

2.) Bei zwei oder mehr Schülern bzw. Fächern pro Familie, wird ein Familienrabatt für jeden Schüler bzw. jedes Fach von 10 % gewährt. Alle Schüler einer Familie müssen jedoch den gleichen Beitragszahler aufweisen. Der Rabatt entfällt, wenn die Schülerbeiträge nicht zeitgerecht einbezahlt werden. Der Ensembleunterricht und EMP gelten nicht als zweites Fach, daher wird auch kein Rabatt gewährt.

 

3.) Bei Zahlung mit Erlagschein werden Mehrkosten von 5 € pro Schuljahr verrechnet.

 

 

4.)  Die Musikschule haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von

Kleidung und eigenen Instrumenten.

Musik ist höhere Offenbarung als alle Weisheit und Philosophie.
(Ludwig van Beethoven)

Musikschulbüro: 

MO und DI jeweils von

08:00 – 12:00 Uhr

Telefon: 02712 - 8210

 

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